
4
2. Allgemeine Anwendungsbestimmungen
Bei der Benutzung sind nachfolgende Punkte unbedingt zu beachten - sonst besteht Lebensgefahr!
2.1 Spannungsprüfer der Type PHE4 dürfen nur in elektrischen Anlagen benutzt werden, für deren Nennspannung
und Nennfrequenz (siehe Typenschild, Pkt. 5.1, Seite 9) sie gekennzeichnet sind.
2.2
Die Spannungsprüferserie PHE4 beinhaltet sowohl Geräte mit nur einer Nennspannung als auch Geräte
mit Nennspannungsbereich
(siehe Pkt. 5.2, Seite 10)
2.3 Spannungsprüfer PHE4 sind vor und nach dem Benutzen auf einwandfreie Funktion zu prüfen.
2.4 Die Gabelelektrode ist an den metallisch blanken Leiter anzulegen, Farbanstriche sind ggf. mit der Gabelelektrode
zu durchstoßen.
2.5 Spannungsprüfer PHE4 dürfen beim Benutzen nur an der Handhabe gefasst und müssen von einem sicheren
Standort aus so gehandhabt werden, dass der Benutzer im notwendigen Sicherheitsabstand von allen Anlageteilen
bleibt, die unter Spannung stehen.
2.6 Beim Anlegen der Prüfspitze mit festmontierter Gabelelektrode muß diese von anderen unter Spannung stehenden
oder geerdeten Anlageteilen soweit wie möglich entfernt bleiben.
2.7 Der Spannungsprüfer PHE4 trägt die Aufschrift „Auch bei Niederschlägen verwendbar!“, d.h. er darf bei
allen Witterungsbedingungen verwendet werden. Dabei darf er maximal 5 Minuten, bei Niederschlägen jedoch
nicht länger als 1 Minute, ununterbrochen an Spannung liegen.
Bei Regen können sich auf der Membran im Schallaustritt Wassertropfen bilden, die das akustische Signal beeinträch-
tigen. Diese vor der Benutzung durch Umdrehen des Gerätes ablaufen lassen.
2.8 Bei verwinkelten oder unübersichtlichen Leiteranordnungen kann die Anzeigesicherheit des Spannungsprüfers beein-
trächtigt sein. Solche Messpunkte sind deshalb zu vermeiden bzw. deren Eignung ist zu überprüfen.
2.9 Der Spannungsprüfer PHE4 darf nur für Drehstrom- (Dreiphasen-) Anlagen benutzt werden. Er darf deshalb für Bahn-
anlagen (einphasige Systeme, bei denen die Nennspannung gleich der Leiter-Erde-Spannung ist) nicht eingesetzt
werden, ausser das Gerät ist speziell dafür ausgelegt und gekennzeichnet.
2.10 Der Spannungsprüfer PHE4 darf entsprechend der Klimaklasse Nund W eingesetzt und gelagert werden.
Klimakategorie N: Grenzwerte -25°Cbis +55°C (Temperatur) und 20bis96% (relative Luftfeuchte)
Klimakategorie W: Grenzwerte -5°Cbis 70°C (Temperatur) und 12bis96% (relative Luftfeuchte)
2.11 An Gießharztransformatoren oder andern Einrichtungen ohne geerdetes Metallgehäuse treten ungewöhn-
lich hohe elektrische Störfelder auf, die die Anzeige des Spannungsprüfers beeinträchtigen können.
2.12 Betaute Geräte (z. B. hervorgerufen durch extreme Temperaturwechsel) sind vor der Benutzung trocken zu
wischen.
2.13 Das Ansprechen des Spannungsprüfers ist an Betriebsspannung (unterste Spannung bei Nennspannungsbereich)
von Zeit zu Zeit zu kontrollieren.