(German/DE):
Nebenstehendes Piktogramm besagt, dass dieses Gerät im Falle eines Defektes
oder wenn die Lebensdauer erreicht wurde nicht im Hausmüll entsorgt werden
darf!
Adressen kostenfreier Sammelstellen zur Rücknahme des Gerätes, wie zum
Beispiel Wertstoffhöfe oder Schadstoffmobile, erhalten Sie bei Ihrer Stadt- bzw.
Kommunalverwaltung.
Nach §17 Abs.1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind ebenfalls „Vertreiber
mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400
Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr
oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen […]“1 verpflichtet, „ […] bei der Abgabe eines neuen Elektro- und
Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät
erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen und […] auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte , die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder
in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf
nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist
auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.“1
1§17 Abs. 1, Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
(English/EN):
The pictogram next to the text states that you are not allowed to dispose this
device with the household waste in the event of a defect or when the service life
has been reached.
Please find yourself suitable certified drop-off points in your area.
For locating drop-off points in Germany please translate and read §17 Abs. 1
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).