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Bestimmungsgemäße Verwendung
Die bestimmungsgemäße Verwendung dieses Produktes ist die Festmontage auf
Wohnmobilen oder Wohnanhängern (Caravans) mit einer Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 130 km/h. Die Anlage dient zum Zwecke des Aufladens der im
Fahrzeug eingebauten, wiederaufladbaren Batterien (Akkumulatoren). Hierbei muss
es sich um handelsübliche Akkumulatoren mit einer Nennspannung von 12V (6
Zellen) und einer Nennkapazität von mindestens 50Ah handeln.
Das Produkt ist in der Lage, bei geparktem Trägerfahrzeug die eingebaute Parabol-
antenne selbsttätig auf einen der für Europa üblichen, geostationären, direktstrah-
lenden Fernsehsatelliten auszurichten, oder wahlweise das eingebaute Solarpanel
auf die Sonne auszurichten und dieser über den Tag nachzuführen.
Ein anderer Einsatz als vorgegeben ist nicht zulässig.
Bitte beachten Sie auch folgende Herstellervorschriften:
lVermeiden Sie es, das Wohnmobil mit Sat-Anlage in einer Bürstenwasch-
anlage, Waschstraße oder mit Hochdruckreinigern zu waschen.
lFahren Sie die Anlage bei starkem Wind oder Sturm ein.
lEine Veränderung des Gesamtgerätes durch Entfernen einzelner Komponenten
oder Hinzufügen anderer Komponenten ist unzulässig.
lDie Verwendung anderer Parabolspiegel/Flachantennen oder Empfangsköpfe
(LNB) als der original montierten Teile ist nicht zulässig.
lDie Verwendung anderer Komponenten als der original montierten Teile ist
nicht zulässig.
lEinschlägige, anerkannte Richtlinien des Kfz-Gewerbes sind zu beachten und
zu erfüllen.
lDie Montage ist nur auf harten Fahrzeugdächern mit genügender Festigkeit
und Eigenstabilität zulässig.
lDas Produkt bedarf keiner regelmäßigen Wartung. Die Gehäuse dürfen nicht
geöffnet werden. Überlassen Sie Überprüfungsarbeiten stets nur einem
qualifizierten Fachmann.
lBei Unklarheiten oder Problemen wenden Sie sich bitte an den Hersteller oder
eine vom Hersteller anerkannte Fachwerkstatt.
lDie beiden Leitungen welche den Solarstrom liefern (schwarz / gelb) NIE-
MALS direkt an der Batterie anschließen.
lDurch den Einbau dieses Produktes als Zubehörteil kann sich die Gesamthöhe
des KFZ vergrößern. Der Einbaubetrieb
ist verpflichtet, den Auftraggeber über eine ggf. veränderte Fahrzeughöhe
detailliert zu informieren.