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Leister UNIPLAN E
Heissluft-Schweissautomat
Bedienungsanleitung vor Inbetriebnahme aufmerksam
lesen und zur weiteren Verfügung aufbewahren.
Bedienungsanleitung (Original-Bedienungsanleitung)
D
Lebensgefahr
beim Öffnen des Gerätes, da spannungsführende
Komponenten und
Anschlüsse freigelegt werden. Vor dem Öff
nen des Gerätes Netzstecker aus der
Steckdose ziehen.
FI-Schalter beim Einsatz des Gerätes auf Baustellen ist für den Personen-
schutz dringend erforderlich.
FI
Feuer- und Explosionsgefahr
bei unsachgemässem Gebrauch von Heissluftgeräten,
besonders in der Nähe von brennbaren Materialien und explosiven Gasen.
Gerät vor Feuchtigkeit und Nässe schützen.
Gerät muss beobachtet betrieben werden.
Wärme kann zu brennbaren Materialien gelangen, die sich ausser Sichtweite befin-
den. Gerät darf nur von ausgebildeten Fachleuten oder unter deren Aufsicht
benützt werden. Kindern ist die Benützung gänzlich untersagt.
Nennspannung, die auf dem Gerät angegeben ist, muss mit der Netzspannung
übereinstimmen.
230
120
Warnung
Vorsicht
Verbrennungsgefahr! Heizelementrohr und Düse nicht in heissem Zustand berüh-
ren. Gerät abkühlen lassen.
Heissluftstrahl nicht auf Personen oder Tiere richten.
Gerät an eine
Steckdose mit Schutzleiter
anschliessen. Jede Unterbrechung des
Schutzleiters innerhalb oder ausserhalb des Gerätes ist gefährlich!
Nur Verlängerungskabel mit Schutzleiter verwenden!
Anwendung
Überlapp- und Bandschweissen
von Planen aus beschichtetem Gewebe, Folien und Dichtungsbahnen aus PVC-P, PE,
ECB, CSPE, EPDM, PVDF etc. sowie PE-beschichtete Bändchengewebe für Lastwagen, Zelte, Abdeckungen Landwirt-
schaft, Baugewerbe, Biotope, Schwimmbäder, Markisen, Bootplanen, aufblasbare Boote, Werbeplanen etc.
Schweissnahtbreite 20 oder 30 mm
Das Gerät soll nur in gut durchlüfteten Räumen eingesetzt werden. Bei Bedarf soll mit einer Absaugvorrichtung
oder persönlicher Schutzausrüstung gearbeitet werden. Achten Sie darauf, das Material beim Schweissprozess
nicht zu verbrennen. Prüfen Sie mit dem Materialhersteller bezüglich gesundheitsschädigender Zusatzstoe. Die
gesetzlichen Bestimmungen betreend Gesundheitsschutz des Landes sind anzuwenden.